Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Allgemeine Bedingungen
Für die Vermittlung der Leistungen gelten folgenden
Bedingungen. § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung legt das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und HOCHTOUR-Reisen fest.
Als Vermittler wird keinerlei Haftung übernommen. Diese richtet sich
ausschließlich nach den jeweiligen Bedingungen des entsprechenden
Leistungsträgers. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des beteiligten Leistungsträgers. In den
Ausnahmefällen, der eigenen Reiseveranstaltung, regelt sich das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § § 651 a ff BGB.
§2. Abschluß des Vermittlungsvertrages
Der Abschluss des Reisevermittlungsvertrages
zwischen dem Kunden und AMONDO ist verbindlich. Die Anmeldung erfolgt
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien
(Internet). Der Anmelder steht in Verpflichtung für sich selbst,
sowie für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Mit der
Anmeldung erfolgt der Vertragsabschluss durch AMONDO beim jeweiligen
Leistungsträger.
Bei Anmeldung über elektronische Medien (Internet)
macht der Anmelder AMONDO ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des
Buchungsauftrages. Die Annahme wird mit Zusendung der Rechnung von
AMONDO an den Kunden bestätigt. Enthält jene Reiseanmeldung von
AMONDO unzumutbare Abweichungen, so ist der Anmelder berechtigt
innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme
zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung
verbindlich.
§3. Bezahlung / Lieferung
Mit Vertragsabschluss wird eine angemessene Anzahlung gefordert, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung, spätestens mit Aushändigung oder Zugang der
Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der
Gesamtpreis sofort zu begleichen. Bei verspätetem oder
unvollständigem Zahlungseingang kann die angemeldete Reise zu Lasten
des Anmeldenders kostenpflichtig storniert werden.
Unter Vorbehalt werden die Reiseunterlagen per
Nachnahme versendet oder per Boten am Abflughafen hinterlegt. Hierfür
wird eine einmalige Gebühr von bis zu 25,- €, zzgl. zu den von den
Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet.
Werden die Dokumente von uns an den Besteller zum
Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies
gilt auch, wenn die Kosten des Versands von HOCHTOUR-Reisen getragen
werden.
§4. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung
Der Kunde kann vor Reisebeginn vom Vermittlungsvertrag
zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Soweit nicht
anderes vereinbart, gilt folgender Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
Linienflügen
a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: die von der
jeweiligen Fluggesellschaft erhobene Gebühr, zzgl. einer
Bearbeitungsgebühr von 25,- €
b) zu Sondertarifen (vor Flugscheinausstellung 50,- €
p.Person / nach Flugscheinausstellung 75,- € p. Person)
c) Vermittlung von Charterflügen: Stornokosten richten
sich nach den Bedingungen des Veranstalters oder der
Fluggesellschaft.
Hotels
bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,- € pro Hotel/Buchung
ab 7 Tage vor Reiseantritt 25,- € + Preis einer Übernachtung
bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises
Mietwagen
bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,- € pro Buchung
ab 7 Tage vor Reiseantritt 40,-€ pro Buchung
Umbuchungen
grundsätzlich entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €
p.Person für alle bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung
gestellten Kosten
§5. Leistungs- und Preisänderung
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der
Streckenführung von Flügen, von Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge
mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von
Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer
Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel
der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen
luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso
andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der
Reiseleistungen. In diesen Fällen sind der Anmelder und alle in der
Anmeldung aufgeführten Teilnehmer nicht berechtigt kostenfrei vom
Vertrag zurückzutreten. Es besteht kein Ersatzanspruch gegen
HOCHTOUR-Reisen für entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Handelt
es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge,- bzw. Linienflüge
zu Sonderpreisen, können die Leistungsträger die Preise an geänderte
Marktverhältnisse angleichen. Folgt dieser Anpassung eine
Preiserhöhung, ist HOCHTOUR-Reisen berechtigt, diese an den Kunden
weiterzuleiten. Übersteigt die Preiserhöhung 10%, steht dem Kunden die
Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
§6. Haftung Zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger ist HOCHTOUR-Reisen ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag des Leistungsträgers. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns haftet HOCHTOUR-Reisen dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger obliegen und nicht für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr. HOCHTOUR-Reisen haftet in festgelegten Fällen als Veranstalter im Sinne §§ 651a ff BGB; aber nicht für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Haftung erfolgt bei Abschluss eines Reisevertrag, indem HOCHTOUR-Reisen als Veranstalter gilt. (sorgfältige Vorbereitung, gewissenhafte Auswahl und Kontrolle der Leistungsbausteine, Einhaltung der beschrieben Leistungen, zeitnahe Information bei erheblichen Änderungen des abgeschlossenen Reisevertrages) HOCHTOUR-Reisen haftet nicht, für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen, sowie für Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende, unerwartete Umstände bleiben haftungsfrei. Kann eine Leistung nicht im Sinne des Vertrages erbracht werden, aber eine angemessene Alternative geboten wird, die die Gesamtheit des Reise und dessen Verlauf nicht beeinträchtigt und objektiv zumutbar ist, bleibt eine Haftung ausgeschlossen. Ein Reisemangel kann nur nach der Verkehrsanschauung am Ort der Leistung ausgerichtet werden. Eine Aufhebung des Reisevertrages ist dann möglich, wenn der erhebliche Magel nach erfolglosem Abhilfeverlangen, unzumutbar ist. Der Kunde hat Anspruch auf Rückführung. Der Reisepreis bezieht sich dann auf die in Anspruch genommen Leistungen. Liegt eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vor, hat der Kunde neben Anspruch auf Wandlung oder Minderung Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn vertretbare Gründe vorliegen. Anmerkung: Flugdatenangaben beruhen auf den Angaben der Fluggesellschaften, bzw.Anbieter der Flüge. Sie stellen keine Zusicherung von AMONDO dar. HOCHTOUR-Reisen haftet nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit der in der Flugdatenbank enthaltenen Termine, Routen und Preise. Die vertragliche Haftung von AMONDO als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, unbeschadet der Regelung in §4, in jedem Fall, für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind auf den dreifachen Wert der vermittelten Flug.-Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von AMONDO weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder AMONDO für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei uns geltend zu machen. §7. Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
§8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vetrages
zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt
den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten
Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
§9. Gerichtsstand
Der Anmeldender/Reisende kann den Reisevermittler nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den
Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
AMONDO GmbH (HRB 14956, Amtsgericht Bonn)
